Wenn der Besitz des Wohnwagens die Voraussetzung erfüllt, dass er zur Erzielung, Sicherung und Erhaltung der Betriebseinnahmen dient, nachweislich angefallen ist und buchhalterisch erfasst wird, kann er als steuerliche Ausgabe behandelt werden.
Karawane als Steuerbasis
"Bei der Nutzung von Vermögenswerten, die der persönlichen Nutzung dienen können, wird der Steueraufwand nur anteilig anerkannt"
Wenn die Immobilie also auch privat genutzt wird, empfiehlt es sich, die steuerlichen Aufwendungen (Kosten) in Form von Pauschalbeträgen geltend zu machen, d. h. in Höhe von 80%.
Abschnitt 6(11) des ITA befasst sich mit diesem Thema. Für eine korrekte Buchführung empfehle ich, professionelle Hilfe von einer Buchhaltungsfirma in Anspruch zu nehmen.
