Wohnwagen als mobiles Büro
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Wenn der Besitz des Wohnwagens die Voraussetzung erfüllt, dass er zur Erzielung, Sicherung und Erhaltung der Betriebseinnahmen dient, nachweislich angefallen ist und buchhalterisch erfasst wird, kann er als steuerliche Ausgabe behandelt werden. Wohnwagen als Steueraufwand "Bei der Nutzung von Immobilien, die der persönlichen Nutzung dienen können, wird ein Steueraufwand nur anteilig anerkannt".